Unsere Aufgaben als Betriebsrat
Die rechtlichen Grundlagen der Betriebsratstätigkeit sind im Arbeitsverfassungsgesetz geregelt. Über den Betriebsrat haben die Arbeitnehmer Mitwirkungsrechte bei der Gestaltung der sie unmittelbar berührenden betrieblichen Ordnung.
Wir als Betriebsrat sind gleichsam der „Sachwalter“ der Solidarinteressen der Arbeitnehmer. Zu diesen Solidarinteressen zählt aber auch der Schutz des einzelnen Arbeitnehmers.
Für uns Betriebsräte ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer in der Öjab eine Pflichtaufgabe. In unserer Tätigkeit sind uns gegenüber jedem einzelnen Arbeitnehmer im Betrieb besondere Verhaltenspflichten auferlegt. So sind etwa die Mitglieder des Betriebsrats zur Verschwiegenheit über persönliche Verhältnisse der Arbeitnehmer verpflichtet.
Neben der Vertretungsfunktion für die Belegschaft als Ganzes oder den einzelnen Arbeitnehmer hat der Betriebsrat auch eine Informations-, Steuerungs- und Kommunikationsfunktion im Betrieb. Er ist – vereinfacht gesagt – das Bindeglied zwischen der Belegschaft und der Betriebsführung
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Angestellten:
- In Gesprächen mit der Personalabteilung.
- In Gesprächen mit der Geschäftsführung.
- In Gesprächen über Aktuelles.
- Gespräche mit der Arbeiterkammer und der Gewerkschaft.
(Bei Fragen und Unklarheiten informieren wir uns bei der GPA). - Austausch mit anderen Sozialbetrieben und
Betriebsrat Körperschaften. - Vertretung der Arbeitnehmer im Präsidium.
Der Betriebsrat berät und informiert:
- Bei Personalthemen.
- Bei zwischenmenschlichen Problemen.
- Bei Problemgesprächen (in den Einrichtungen; mit dem
Dienstgeber;…..) - Weitergabe von Informationen (Betriebsrats-News, Mails…).
- Bei sozialen Angelegenheiten.