Pflegebonus

FAKTEN ZUM „PFLEGEBONUS“
Die Entgelterhöhung nach dem Entgelterhöhung-Zweckzuschussgesetz

Worum geht es?

• Der „Pflegebonus“ ist Teil der Pflegereform der Bundesregierung.

• Die Auszahlung obliegt den Ländern.

• Mit dieser Entgelterhöhung sollen die Leistungen und Belastungen des Gesundheits-, Pflege- und Betreuungspersonals in der COVID-19 abgegolten werden und die Berufe attraktiver gemacht werden.

• Nach vielen Interventionen (durch Gewerkschaften, aber auch durch Arbeitgeber:innen) ist es gelungen, den Bereich der Betreuung von Menschen mit Behinderung auch in das Gesetz aufzunehmen.

Wer bekommt diesen Bonus?

• Laut Entgelterhöhung-Zweckzuschussgesetz bekommen diesen Bonus nur Angehörige folgender Berufe: Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (z.B.:DGKP), Pflegefachassistent:innen, Pflegeassistent:innen, Heimhelfer:innen, Fachsozialbetreuer:innen und Diplomsozialbetreuer:innen sowie Mitarbeiter:innen mit (älteren) Ausbildungen, die laut Sozialbetreuungsberufegesetz Diplom- und Fachsozialbetreuer:innen gleichgestellt sind.

• Mitarbeiter:innen mit allen anderen Ausbildungen (auch mit UBV) erhalten diesen   Bonus nicht.

• Es zählt nur die Ausbildung, nicht die Tätigkeit.

Wie hoch ist der Bonus und wann wird er ausbezahlt?

• Der Bonus wird € 2.000,- betragen, allerdings inklusive aller Dienstgeber:innenbeiträge. Brutto werden es für die Betroffenen ca. € 1.540,- sein, die aber voll steuer- und sozialabgabenpflichtig sind.

• Für 2022 ist eine Einmalzahlung mit dem Dezembergehalt geplant, 2023 soll der Beitrag in gleichen Teilen auf die Monate (und das Urlaubs- und Weihnachtsgeld) aufgeteilt werden.

Wie geht es weiter?

• Gegen die Ungleichbehandlung der Mitarbeiter:innen gibt es wachsenden Widerstand in vielen Betrieben – auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

• Der ÖGB und alle betroffenen Fachgewerkschaften werden sich weiterhin für eine faire und gerechte Lösung einsetzen.

• Ob der Bonus -egal in welcher Form- auch ab 2024 ausbezahlt werden wird, ist derzeit noch völlig offen.

[Stand: 30.11.2022. Alle Informationen nach bestem Wissen, aber dennoch ohne Gewähr.]